Es gibt Fragen, die wirklich einfach zu beantworten sind, wie zum Beispiel die nach dem Wetter.
Geht das auch bei juristischen Fragen?
Ich kann es immer nur wiederholen: Nach mehr als 30 Jahren Berufserfahrung weiss ich: die Antworten sind nicht das Problem, die Fragen sind falsch. Was haben mir Mandanten schon alles nicht erzählt, weil sie es nicht für wichtig hielten: dass sie schon bezahlt hatten, dass sie noch drei andere unterhaltspflichtige Kinder hatten – denken Sie sich was aus.
Und trotzdem versuche ich es: Sie fragen mich, ich antworte – aber nur, wenn sie mein Formular “Onlineberatung” ausgefüllt und mir geschickt haben.
Und dann nehme ich mir die Freiheit nachzufragen.
Und dann sage ich Ihnen, wieviel das kostet. Und gleich vorweg: nicht unter 50,00 €, weil ich unter diesem Betrag entweder irgendwo was abschreibe oder Ihnen nur deshalb antworte, weil ich sowieso nichts Besseres zu tun habe.
Und wenn Sie das wollen, erkläre ich Ihnen das auch noch mündlich am Telefon.
Eine, wie ich meine, exzellente Idee hatte der Kollege JÖRG DAUBE aus Essen. Er hat eine Internet – Seite nur für getrennt lebende Eltern konzipieren lassen:
Diese Homepage ist eine Dialogplattform für getrennt lebende Eltern und deren Kinder. Es können die Besuchszeiten festgelegt werden, Absprachen getroffen (und dokumentiert) werden, Informationen ausgetauscht werden, etc.
Damit erhalten Absprachen eine höhere Verbindlichkeit als einfache mündliche Mitteilungen. Der ganzen Problematik des Getrenntlebens wird eine feste Kommunikationsstruktur gegeben. Kinder können mit dem anderen Elternteil reden und ihm von ihrem Leben berichten.
Scheint mir eine gute Idee zu sein. Ansehen!
Was spricht für oder gegen eine Online-Scheidung? 1. Online-Scheidung ist billiger. – Nein, das stimmt nicht. Alle Anbieter sind entweder Anwälte oder Firmen, die Anwälte vermitteln. Anwälte sind gesetzlich verpflichtet, nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abzurechnen. D.h., jede Scheidung kostet überall das gleiche. Deshalb bekommen Sie immer auch nur einen „unverbindlichen“ Kostenvoranschlag angeboten. Und da…
In einem recht informatven Video auf Youtube, dass die Online-Scheidung betrifft, kommt auch ein Vertreter einer Firma zu Wort, die ein Scheidungsportal betreibt. Interessant ist seine Äußerung, die Firma bekäme angeblich wöchentlich Telefonate von Leuten mit der Aussage, der “unverbindliche” Kostenvoranschlag der Online-Scheidung-Firma sei erheblich niedriger als der eines Anwalts (wörtlich: “Familienrechtsanwälte”). Man könne bis…
Im Formular zum Versorgungsausgleich (V10) werden systematisch alle Anwartschaften abgefragt, die für den Versorgungsausgleich in Betracht kommen, damit das Gericht einen Überblick über die Anwartschaften bekommt, die es ausgleichen muss. Das Gericht stellt Ihnen das Formular, das ihr Ehegatte ausgefüllt und eingereicht hat, zur Einsichtnahme zur Verfügung. Tipp: Sie sollten in jedem Falle den Inhalt…
Der Versorgungsausgleich ist der Teil des Scheidungsverfahrens, der das Verfahren so langwierig macht. Müsste das Gericht nur über die Scheidung selbst urteilen, könnte man in wenigen Wochen geschieden sein. Wird aber der Versorgungsausgleich durchgeführt, verlängert sich das Verfahren um mehrere Monate. Der Versorgungsausgleich ist deshalb ein beliebtes Mittel, um das Scheidungsverfahren in die Länge zu…
Zu Beginn des Scheidungsverfahrens bekommen Sie Unterlagen, unter anderem den Fragebogen zum Versorgungsaugleich (V 10) zugesandt, entweder vom Familiengericht oder von Ihrem Anwalt. (Wenn Sie mein Mandant wären, stellte sch das Problem nicht, ich fülle das Formular bei Besprechung des Scheidungsantrages mt dem Mandanten aus.) Da Formulare bei manchen Mitbürgern Unbehagen auslösen, hier einige Tipps:…
Der wichtigste Punkt in der Reform des Versorgungsausgleiches ist der Verzicht auf die Gesamtbilanzierung. Dies bedeutete, dass früher die Anwartschaften bewertet und in Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung umgerechnet wurden. Die Umrechnung beispielsweise einer Anwartschaft aus einer betrieblichen Altersversorgung auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung, um die Anwaltschaft mit einer Anwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung…