Online-Scheidung – gibt ‘s das?
Es gibt keine Online-Scheidung. Wenn Ihnen irgendjemand erzählt, so etwas gebe es, haben Sie es entweder mit einem Idioten, einem Betrüger oder einem Journalisten zu tun.
Die für die Scheidung maßgebliche Verfahrensordnung, die Zivilprozeßordnung, kennt das Wort “Online” überhaupt nicht. Die gute alte Tante Justiz ist gerade dabei, dem Zettelkasten zu entwachsen. Noch vor kurzem hielt man dort Steno für die größte Erfindung seit warmem Apfelkuchen.
Online-Scheidung – geht das schneller?
In einem Scheidungsverfahren wird heute noch der gesamte Schriftverkehr schriftsätzlich abgewickelt. Die Justiz braucht mittlerweile Wochen, um einen Schriftsatz einem Anwalt zu übermitteln, von E-Mail keine Spur. Wenn also etwas Online verläuft, dann nur die Korrespondenz zwischen Anwalt und Mandat. Das ist aber bereits seit längerer Zeit Standard, jedenfalls bei mir.
Online-Scheidung – ist das billiger?
Grundsätzlich ist eine Online-Scheidung nicht billiger. Sie kostet dasselbe wie eine “normale” Scheidung. Grund: Da es keine Online-Scheidung gibt, kann sie auch nicht billiger sein. Das Rechtsanwaltsgebührengesetz gilt für alle Anwälte, nur bei außergerichtlicher Beratung ist der Anwalt in der Gestaltung der Gebühren frei.
Für einen ist die Online-Scheidung in jedem Falle billiger: Für den Anwalt. Sie sitzen nicht in seinem Arbeitszimmer und stellen ihm “dumme” Fragen, verlangen nicht, dass man Ihnen beim Ausfüllen von Formularen hilft und rufen auch nicht zwischendurch an, wenn Sie mal eine Frage haben. Zum Termin kann man einen -nicht immer- ahnungslosen Kollegen schicken.
Online-Scheidung – ist das teurer?
Möglicherweise ja. Überlegen Sie einmal, was Sie hier machen. Sie beauftragen einen Rechtsanwalt mit Ihrer Scheidung, den Sie nur aus dem Internet kennen. Die Qualität des Anwalts können Sie nur nach der Qualität seiner Homepage beurteilen. Die hat er aber im Zweifel nicht selbst gemacht. Gratulation!: Sie haben den Anwalt danach ausgesucht, welchen Geschmack er bei der Auswahl seines Homepage-Designers hatte.
Möglicherweise ist der Rechtsanwalt aus einer ganz anderen Stadt. Die ist ein paar 100 Kilometer weit weg. Und jetzt gibt es auf einmal ein Problem im Scheidungsverfahren.
Erstes Beispiel: Das Gericht teilt Ihnen mit, dass es beabsichtigt, Ihrer Frau im Versorgungsausgleich eine Abfindungszahlung von 40.000,00 EUR zuzusprechen. Wohlgemerkt: immer noch Friede-Freundschaft-Eierkuchen mit Ihrer Frau (Seit sie das Schreiben des Gerichts hat, ist Ihre Frau sogar noch ein bisschen freundlicher als vorher). Könnte es sein, dass Sie dann nicht vielleicht doch das Bedürfnis haben, persönlich mit einem Anwalt zu sprechen, dem Sie vertrauen und dessen Qualifikation Sie beurteilen können und nicht mit einer Art Chat-Bekanntschaft?
Zweites Beispiel: Auch einverständliche Scheidungen bleiben nicht immer einverständlich. Das liegt daran, dass es sichgerade nicht um eine Art Notariatsakt handelt, den man schriftlich
erledigen kann, sondern um einen höchstpersönlichen Vorgang, an dem Menschen mit Ängsten und Gefühlen, die von Liebe bis Hass reichen können, beteiligt sind. Hätten Sie nicht das Bedürfnis, persönlich mit Ihrem Anwalt zu sprechen, wenn Ihr Noch-Ehemann die Unterhaltszahlungen einstellt?
Wollen Sie dann tatsächlich doppelte Anwaltskosten zahlen, weil es Ihnen zu aufwendig ist, immer 150 Kilometer persönlich zu einem Anwalt zu fahren, den Sie möglicherweise auf den ersten Blick
unsympathisch fanden?
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