Online-Scheidung: wie Sie Ihren Anwalt kennenlernen

Sie haben einen Online-Anwalt genommen, weil das ist ja angeblich billiger, einfacher und da “ONLINE” – besser als diese anderen, altmodischen Anwälte, die noch selbst arbeiten.

Sie haben sich keine Gedanken darüber gemacht, dass Sie in Düsseldorf wohnen und der “Online-Anwalt” in Berlin.

Jetzt kommt der Scheidungstermin in Düsseldorf. Haben Sie etwa angenommen, Ihr “Online-Anwalt” kommt per “Download” nach Düsseldorf? – Ganz schön naiv von Ihnen- er kommt nämlich überhaupt nicht. Er schickt einen Kollegen.

Wo hat er den Anwalt her?

Na woher- “Online” gefunden!

Sollte Ihnen auffallen, dass dieser Anwalt ein bischen komisch ist: er kennt Ihren Fall nicht so richtig, will schnell wieder weg und interessiert sich überhaupt nicht für Ihre Fragen, dann gibts da eine einfahe Erklärung: Es gibt Homepages, die heißen “Terminsvertretung.de” oder so ähnlich, und da werden diese Mandate “wenigstbietend” vertickt.

Ebay für Anwälte.

Der, der am wenigsten für den Termin haben will, bekommt den Auftrag. Dementsprechend motiviert ist er dann.

Herzlichen Glückwunsch zur Online-Scheidung.

3 Responses to “Online-Scheidung: wie Sie Ihren Anwalt kennenlernen”


  1. 1 Christian Kah

    Dass Online-Scheidung nicht bedeutet, dass die Scheidung an sich online durchgeführt wird, sollte jedem klar sein. Der Begriff “Online-Scheidung” hat sich nun mal etabliert, auch wenn er den Nagel nicht ganz auf den Kopf trifft. Unsere Kanzlei hat fast ausschließlich gute Erfahrungen mit dieser Scheidungsart machen können. Besonders Mandanten, die dauerhaft im Ausland leben, nutzen die Beauftragung per Online-Formular rege. Es besteht ja nicht einmal die Notwendigkeit, dass diese “Ausländer” zum Scheidungstermin nach Deutschland reisen. Insofern handelt es sich dann schon fast wörtlich um eine Online-Scheidung, zumindest für die Mandanten. Übrigens haben wir noch nie eine unmotivierte Terminsvertretung auf unsere Mandanten losgelassen. Es werden fast alle Termine persönlich wahrgenommen. Von Zeit zu Zeit kommen aber auch feste Korrespondenzkollegen zum Einsatz. Da ein Scheidungstermin zumeist keine 15 min dauert und der Anwalt im Grunde nur kommentarlos neben dem Mandanten sitzt (bei einer einvernehmlichen Scheidung) stellt sich ohnehin die Frage, ob es unbedingt eines besonders qualifizierten Rechtsanwaltes bedarf. Eigentlich könnte das doch auch der Pförtner übernehmen, oder?

  2. 2 admin

    Dass “Online-Scheidung” nicht bedeutet, dass die Scheidung an sich online durchgeführt wird, ist vielleicht dem Anwalt klar, der sie bewirbt, nicht aber dem Verbraucher, der sie bestellt.
    Dass alle Anwälte, die das anbieten, unseriös arbeiten, habe ich und will ich nicht behaupten.
    Festzustellen ist aber:
    1. Online-Scheidung ist nicht billiger.
    2. Online Scheidung ist nicht schneller.
    Was ist also das Argument für Online-Scheidung: das sie b e s s e r ist?
    Welches Argument gibt esdagegen, bei- meiner Erinnerung nach- ca. 5000 Fachanwälten für Familienrecht in Deutschland, also mit Sicherheit auch einen in der Nähe, d e n zu beauftragen, und dann persönliche Beratung und Betreuung zu haben, statt einen anonymen, “nicht unbedingt besonders qualfizierten Rechtsanwalt” aus dem Internet.

  3. 3 FJ

    Liebe Kollegen Kah und Schulte,

    wenn “es auch der Pförtner machen könnte”, stellt sich doch der Mandant, der meint mit der “Onlinescheidung” Geld sparen zu können, m.M. nach berechtigterweise die Frage, wieso bei einer einvernehmlichen Scheidung überhaupt ein Anwaltszwang besteht. Gedanken, dies zu ändern, gab es in letzter Zeit ja schon mehrere.

    Als Anwalt sollte man nicht öffentlich an dem Ast sägen, auf dem man sitzt. Das sage ich als Nichtfamilienrechtler, denn es fallen schon genügend Späne.

    Ansonsten hat die Bearbeitung von Rechtsfällen mittels Fernkommunikationsmitteln in Rechtsanwaltskanzleien doch schon seit Ewigkeiten Einzug gefunden. Zum einen spart dies den Mandanten und uns Anwälten Zeit und Geld, zum anderen ist eine Bearbeitung von Mandaten mit Auslandsbezug sonst kaum denkbar. Ich glaube kaum, dass ein Mandant z.B. wegen einer Markenanmeldung beim DPMA aus Übersee anreisen möchte.

    Onlinescheidungsportale bieten meiner Meinung nach überhaupt keinen Mehrwert. Sie “verkaufen” ihre Dienstleistung nur besser. Beauftrage ich als Rechtssuchender einen Anwalt vor Ort, kann ich i.d.R. (es sei denn der Kollege schwört noch auf seine Erika oder Olympia, je nach Herkunft) auch alles “online” machen. Der Anwalt vor Ort hat z.B. den Vorteil, dass ich ihn im Bedarfsfall auch in seiner Kanzlei besuchen kann. Ich kann auch ein Vertrauensverhältnis zu ihm aufbauen und muss mir bei einer Kündigung, einem Verkehrsunfall, einer Akteneinsicht, einem Forderungseinzug, einer Abmahnung etc. nicht ein neues Onlineangebot suchen, sondern ich kann wieder zu dem selben Anwalt gehen. Entweder bearbeitet er das neue Mandat selbst oder kann mir i.d.R. einen anderen Kollegen vor Ort empfehlen.

    Hier liegt es aber an den lokalen Scheidungsanwälten, den Mehrwert herauszustellen.

    Ich frage mich auch, wieso müssen Anbieter von Onlineportalen (auch Terminsvertretungen) an der Dienstleistung von Anwälten mietverdienen.

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