Online-Scheidung Reloaded 2: “absolut einvernehmlich?”

Hier noch ein paar Punkte zum Thema:

“Ist Online -Scheidung Murks?“.

Da steht: “Natürlich eignet sich die Online-Scheidung nur für absolut einvernehmliche Scheidungsverfahren.”

Warum eigentlich eignet sich “Online-Scheidung” nur  für “absolut einvernehmliche” Verfahren?

Nur aus einem einzigen Grund: Weil in all den anderen Fällen -also wenn die Sache nur ein ganz klein bischen streitig (das ist ja wohl das Gegenteil von absolut einvernehmlich)  wird- die Sache schiefgeht. Weil dann der persönliche Kontakt mit dem Mandanten fehlt. Weil man den Versorgungsausgleich nicht per E-Mail erklären kann. Weil eine Antwort auf den Hilferuf:” Man will mir mein Kind wegnehmen!”  nicht per Kontaktformular geht.

2 Responses to “Online-Scheidung Reloaded 2: “absolut einvernehmlich?””


  1. 1 RA Christian Kah

    Nur noch ein letztes Statement:
    Egal wieviel über die Online-Scheidung, von mittlerweile wohl mindestens 4 Juristen, gewettert wird. Diese Art der Verfahrensbetreuung wird tausendfach genutzt und immer mehr Kolleginnen und Kollegen bieten die Online-Scheidung an. In ein paar Jahren werden die Kritiker bereuen, nicht eher dabei gewesen zu sein. So war und ist, insbesondere in der Juristerei, schon immer mit Neuerungen umgegangen worden. Über den Tellerrand blicken, heißt die Devise.

  2. 2 RA Dresen

    Der Kommentar zur Online-Scheidung des Kollegen Schulte-Herbrüggen – ebenso köstlich wie wahr (aber die Narren, die auf derlei Lockangebote hereinfallen, werden wohl in der Tat nicht aussterben …)

    MfkG

Leave a Reply