Der Versorgungsausgleich ist der Teil des Scheidungsverfahrens, der das Verfahren so langwierig macht. Müsste das Gericht nur über die Scheidung selbst urteilen, könnte man in wenigen Wochen geschieden sein. Wird aber der Versorgungsausgleich durchgeführt, verlängert sich das Verfahren um mehrere Monate.
Der Versorgungsausgleich ist deshalb ein beliebtes Mittel, um das Scheidungsverfahren in die Länge zu ziehen. Manchmal ist es nur so, dass einer der beiden Beteiligten mit den Formularen nicht klar kommt. Manchmal ist es aber auch schlicht und einfach so, dass aus reiner Nickeligkeit oder aber auch aus konkreten Gründen das Verfahren so lange wie möglich hingezogen wird.
Warum?
Das kann zum Beispiel sein: En wirksamer ehevertraglicher Ausschluß des nachehelichen Unterhalts. Jeder Tag, den das Verfahren länger dauert, ist bares Geld wert.
Wie verzögert man das Verfahren?
Dazu muss man wissen, dass zunächst das Formular zum Versorgungsausgleich an das Gericht übersandt werden muss. Hier kann man schon einmal Zeit gewinnen, wenn man das Formular nicht ausfüllt und zurückschickt.
Häufig haben die Versorgungsträger aber auch Rückfragen oder es müssen weitere Formulare ausgefüllt werden. Beispiel: das Formular zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Wenn das nicht geschieht, kann der Versorgungsträger die Sache nicht bearbeiten. Normalerweise versucht er erst mehrfach, den Versicherten anzuschreiben, bekommt aber keine Antwort. Erst nach mehrmaligen Versuchen, die sich über mehrere Monate hinziehen können, wendet sich der Versorgungsträger an das Gericht.
Im Normalfall droht dann das Gericht zunächst einmal Zwangsgelder oder auch Zwangshaft an. Auch hier gibt es natürlich Fristen, die bis zuletzt ausgenutzt werden.
Aber Achtung! Das Gericht hat auch die Möglichkeit, wie gesagt, Zwangshaft zu verhängen. Erfahrungsgemäß kommen dann die Auskünfte sofort (!). Geschieht das nicht, kann man wirklich deswegen im Knast landen.
Außerdem gibt es natürlich noch die Möglichkeit, sich mit dem Versorgungsträger über bestimmte Dinge zu streiten und so das Verfahren zu verzögern.
Meine Meinung dazu: aus reiner Nickeligkeit sollte man das Verfahren nicht verzögern, weil das den anderen Ehepartner verärgert. Das ist natürlich Sinn der Übung, man sollte aber so erwachsen sein, die Finger davon zu lassen. Bekanntlich sieht man sich im Leben immer zweimal, und dann sitzt vielleicht der andere am längeren Hebel.
Manchmal gibt es aber durchaus “legitime” Gründe, das Scheidungsverfahren zu verzögern. Besprechen Sie das mit ihrem Anwalt.