Im Formular zum Versorgungsausgleich (V10) werden systematisch alle Anwartschaften abgefragt, die für den Versorgungsausgleich in Betracht kommen, damit das Gericht einen Überblick über die Anwartschaften bekommt, die es ausgleichen muss. Das Gericht stellt Ihnen das Formular, das ihr Ehegatte ausgefüllt und eingereicht hat, zur Einsichtnahme zur Verfügung. Tipp: Sie sollten in jedem Falle den Inhalt…
Der Versorgungsausgleich ist der Teil des Scheidungsverfahrens, der das Verfahren so langwierig macht. Müsste das Gericht nur über die Scheidung selbst urteilen, könnte man in wenigen Wochen geschieden sein. Wird aber der Versorgungsausgleich durchgeführt, verlängert sich das Verfahren um mehrere Monate. Der Versorgungsausgleich ist deshalb ein beliebtes Mittel, um das Scheidungsverfahren in die Länge zu…
Zu Beginn des Scheidungsverfahrens bekommen Sie Unterlagen, unter anderem den Fragebogen zum Versorgungsaugleich (V 10) zugesandt, entweder vom Familiengericht oder von Ihrem Anwalt. (Wenn Sie mein Mandant wären, stellte sch das Problem nicht, ich fülle das Formular bei Besprechung des Scheidungsantrages mt dem Mandanten aus.) Da Formulare bei manchen Mitbürgern Unbehagen auslösen, hier einige Tipps:…
Der wichtigste Punkt in der Reform des Versorgungsausgleiches ist der Verzicht auf die Gesamtbilanzierung. Dies bedeutete, dass früher die Anwartschaften bewertet und in Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung umgerechnet wurden. Die Umrechnung beispielsweise einer Anwartschaft aus einer betrieblichen Altersversorgung auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung, um die Anwaltschaft mit einer Anwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung…
Dazu muss man zunächst einmal wissen, was ein so genannter Entgeltpunkt ist. Der Entgeltpunkt ist die Währung der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein einzelner Entgeltpunkt errechnet sich aus dem durchschnittlichen jährlchen Verdienst aller Versicherten. Das alte Recht , § 1587 b V BGB: “Der Monatsbetrag der nach Absatz 1 zu übertragenden oder nach Absatz 2, 3 zu…
Das Gesetz sagt ausdrücklich in § 2 Abs. 1 VersAusglG : „(1) Anrechte im Sinne dieses Gesetzes sind im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters-…
Der Versorgungsausgleich ist seit dem 01.09.2009 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) herausgenommen worden.