In einer Pressemitteilung hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf vorab die Änderungen, die am 01.01.2011 voraussichtlich eintreten werden, mitgeteilt. 1. Die Kindesunterhaltsbeträge ändern sich nicht. 2. Der Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen wird voraussichtlich auf 950,00 € erhöht. Voraussichtlich deshalb, weil es in der Pressemitteilung heißt: “Die Änderungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat den vom…