Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 02.06.2010 -BGH XII ZR 160/08- seine Rechtsprechung zum sogenannten “Splittingvorteil” bestätigt. Es handelt sich dabei um den steuerlichen Vorteil, der duch die Wiederverheiratung entsteht. Häufig wählen dann die Ehegatten die Steuerklassenkombination 3/5, wobei der neu verheiratete Ehemann die günstigere Steuerklasse wählt, weil er häufig mehr als die Ehefrau…