Ich weiss, dass ich etwas falsch mache: Wenn ich tatsächlich eine florierende Online-Beratung aufmachen wollte, müßte das so aussehen: Sie stellen eine Frage, möglichst nicht mehr als ein Satz, und ich beantworte das. Denn im Prinzip ist das alles so einfach, dass man sich fragt, wofür man überhaupt einen Anwalt fragt. Es gibt doch Foren.
Es gibt Fragen, die wirklich einfach zu beantworten sind, wie zum Beispiel die nach dem Wetter. Ich greife zu meinen Handy, starte die entsprechende App, und schon weiss ich, dass es schon wieder regnet.
Ich kann es immer nur wiederholen: die Antworten auf Seiten wie 123-recht: “Frag einen Anwalt“ sind richtig. Nach mehr als 30 Jahren Berufserfahrung weiss ich: die Fragen sind häufig falsch. Was haben mir Mandanten schon alles nicht erzählt, weil sie es nicht für wichtig hielten: dass sie schon bezahlt hatten, dass sie noch drei andere unterhaltspflichtige Kinder hatten – denken Sie sich was aus.
Und trotzdem versuche ich es: Sie fragen mich, ich antworte.
Und dann nehme ich mir die Freiheit nachzufragen, bis mir die Frage und der Fall richtig erscheinen.
Und dann sage ich Ihnen, wieviel das kostet. Und gleich vorweg: nicht unter 50,00 €, weil ich unter diesem Betrag entweder irgendwo was abschreibe oder Ihnen nur deshalb antworte, weil ich sowieso nichts Besseres zu tun habe.
Es sei denn, Sie haben einen interessanten Fall und sind mit der Veröffentlichung einverstanden – natürlich ohne Namensnennung, komplett anonym. Dann mache ich Ihnen ein günstiges Angebot, weil ich einen interessanten Fall, der auch andere interessiert, präsentieren kann und Sie mir die Bearbeitung schon bezahlt haben. Versuchen Sie es! Und klicken Sie unten im Formular “mit Veröffentlichung einverstanden” an.
Und wenn Sie wollen, erkläre ich Ihnen mein Ergenis auch noch persönlich oder mündlich am Telefon.
Sie können mein Formular “Onlineberatung” ausfüllen und mir schicken oder benutzen Sie das nachstehende Formular.
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