Beratung

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Mein Beratungsangebot- Abrechnung nach Zeitaufwand zum Pauschalpreis incl. MWSt. Informieren Sie sich hier.

Donnerstag ist ganz speziell!

Wir haben an diesem Abend ein spezielles Beratungsangebot für Sie.
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Und übrigens: Jeden Euro, den ich an diesen Abenden mit den Beratungen  einnehme, spende ich an die Bürgerstiftung Duisburg.

Sie haben sich gerade getrennt?

Sie wollen sich trennen?


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Wie wäre es mit einer Teilnahme an einem unserer Seminare zu Trennung und Scheidung?
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Scheidung ohne eigenen Anwalt?


Sie brauchen keinen eigenen Anwalt, weil Ihr Ehegatten einen hat. Trotzdem wollen Sie im Scheidungsverfahren nicht allein dastehen. Ich begleite Sie beratend bei der Scheidung. Weitere Informationen: hier.

Elektronisches Buch zu Trennung und Scheidung

Wenn Sie sich über die wichtigten Fragen zu Trennung und Scheidung  informieren möchten, dürfen Sie gerne mein kostenloses E-Book (im sicheren pdf-Format) herunterladen.

Online Beratung – Fragen Sie einen Anwalt: mich.

Es gibt Fragen, die wirklich einfach zu beantworten sind, wie zum Beispiel die nach dem Wetter.

Geht das auch bei juristischen Fragen?

Ich kann es immer nur wiederholen: Nach mehr als 30 Jahren Berufserfahrung weiss ich: die Antworten sind nicht das Problem, die Fragen sind falsch. Was haben mir Mandanten schon alles nicht erzählt, weil sie es nicht für wichtig hielten: dass sie schon bezahlt hatten, dass sie noch drei andere unterhaltspflichtige Kinder hatten – denken Sie sich was aus.

Und trotzdem versuche ich es: Sie fragen mich, ich antworte – aber nur, wenn sie mein Formular “Onlineberatung” ausgefüllt und mir geschickt haben.

Und dann nehme ich mir die Freiheit nachzufragen.

Und dann sage ich Ihnen, wieviel das kostet. Und gleich vorweg: nicht unter 50,00 €, weil ich unter diesem Betrag entweder irgendwo was abschreibe oder Ihnen nur deshalb antworte, weil ich sowieso nichts Besseres zu tun habe.

Und wenn Sie das wollen, erkläre ich Ihnen das auch noch mündlich am Telefon.

Wie man den Versorgungsausgleich reformiert und nebenbei neue Priviliegien schafft

Dazu muss man zunächst einmal wissen, was ein so genannter Entgeltpunkt ist. Der Entgeltpunkt ist die Währung der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein einzelner Entgeltpunkt errechnet sich aus dem durchschnittlichen jährlchen Verdienst aller Versicherten. Das alte Recht , § 1587 b V BGB: “Der Monatsbetrag der nach Absatz 1 zu übertragenden oder nach Absatz 2, 3 zu…

Versorgungsausgleich – können ausländische Anrechte ausgeglichen werden?

Das Gesetz sagt ausdrücklich in § 2 Abs. 1 VersAusglG : „(1) Anrechte im Sinne dieses Gesetzes sind im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters-…

3 Dinge, die man über den Versorgungsausgleich wissen sollte

Der Versorgungsausgleich ist seit dem 01.09.2009 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) herausgenommen worden.

Der Versorgungsausgleich – ein spannendes Thema?

Der Versorgungsausgleich ist seit der Reform in vielerlei Hinsicht wichtiger geworden.

Die Scheidung beschleunigen und dazu noch sparen?

Der entscheidende Faktor, um die Scheidung zu beschleunigen, ist deshalb, den Versorgungsausgleich nicht durchzuführen. Dies ist möglich, wenn man eine ehevertragliche Regelung zustande bringt, die den Versorgungsausgleich ausschließt.

Wikipedia mit falschen Informationen

Auf der Seite von Wikipedia, die sich mit dem Ehevertrag befasst, befinden sich falsche Angaben. Offenbar ist die Seite seit ca 2 Jahren nicht mehr der neuen Rechtslage angepasst worden. Es heißt dort: „Ein im Ehevertrag vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist jedoch unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss ein Antrag auf Ehescheidung gestellt wird,…

In Amerika ist alles….anders

Der Kollege Fehlberg aus Chemnitz berichtet von einem Kündigungsschutzprozeß, in dem es darum ging, dass ein Lehrer eine Schülerin geschlagen haben soll. Das sind doch Peanuts. In Amerika geht es da  ganz anders zur Sache. Lesen Sie mal: How I Joined Teach for America—and Got Sued for $20 Million. Zur Erklärung: Teach for America ist…